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19.10.2020
Ab sofort gilt eine Maskenpflicht auf dem Sportgelände
In Ergänzung zu den derzeit schon geltenden Abstands- und Hygieneregeln gilt auf dem Sportgelände Güdingen ab sofort eine Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske für alle Personen, die sich nicht unmittelbar in einer Trainingseinheit oder einem Wettkampf befinden. Jeder (Trainings-) Zuschauer muss sich somit (wie gehabt) auf einer Kontaktkarte registrieren und die (Hand-) Hygieneregeln befolgen und außerdem eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Der Betrieb des Clubheimes ist bis auf Weiteres eingestellt, während die Grillbude geöffnet bleibt.
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